Anmeldebedingungen

1. Allgemeines

Diese Anmeldebedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Posaunenwerk in der Evangelischen Kirche von Westfalen (nachfolgend „Posaunenwerk“) und den Teilnehmern der Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen. Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen (nachfolgend: „Seminar“) sind solche Veranstaltungen, die in den Broschüren oder im Internetauftritt des Posaunenwerks Westfalen als Seminare öffentlich bekanntgegeben werden. Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

2. Vertragspartner

Vertragspartner im Rahmen von Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen ist:

Posaunenwerk in der Evangelischen Kirche von Westfalen
Bethelweg 6
33617 Bielefeld
Fon: 0521 4334-42
Fax: 0521 4334-43
info(at)posaunenwerk-westfalen.de
www.posaunenwerk-westfalen.de
Vertretungsberechtigter: Frank Hielscher, Landesobmann

 

3. Preis, Gebühr und Rechnungsstellung

(1) Der Preis der jeweiligen Seminare ergibt sich aus der Kursbeschreibung auf www.posaunenwerk-westfalen.de und wird zudem am Ende des Bestellvorgangs ausgewiesen. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.

(2) Der Preis für die jeweiligen Seminare beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung. Sonstige Leistungen wie Mittag- oder Abendessen und Pausenerfrischungen sind nur insoweit umfasst, als diese in der Seminarbeschreibung angegeben sind.

(3) Die Seminargebühr wird den Teilnehmern in aller Regel 8 - 14 Tage vor Durchführung des Seminars in Rechnung gestellt. Sie ist mit Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Dabei ist der Name des Teilnehmers und die Rechnungsnummer anzugeben. Das Posaunenwerk behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die bis zum Seminartermin ihre Rechnung nicht oder nicht vollständig beglichen haben, von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.

(4) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich für jeden Teilnehmer gesondert. Das Posaunenwerk weist jedoch darauf hin, dass bei Mehrfachanmeldungen, beispielsweise eines Chors über seinen Chorleiter, nur eine Gesamtrechnung erstellt werden kann. Ein Anspruch auf eine Rechnungsstellung pro Teilnehmer besteht in diesem Falle nicht. Teilnehmer, die eine Einzelrechnung wünschen, müssen sich eigenständig über das Anmeldeformular für das jeweilige Seminar anmelden und in diesem Zusammenhang ihre Rechnungsanschrift hinterlegen.

 

4. Anmeldung

(1) Die in den Broschüren oder im Internetauftritt des Posaunenwerks dargestellten Seminar-Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens des Posaunenwerks dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Posaunenwerk abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt online jeweils unter Anerkennung dieser Anmeldebedingungen. Bei der Nutzung unseres Anmeldeformulars im Internet unter www.posaunenwerk-westfalen.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben vor der Absendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu korrigieren. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

(3) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist für den Anmelder verbindlich. Sie gilt als angenommen, wenn das Posaunenwerk nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt. Die Teilnehmer erhalten davon unabhängig vom Posaunenwerk eine Anmeldebestätigung. Das Anmeldeformular wird bei uns elektronisch gespeichert und kann Ihnen auf Wunsch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

(4) Die Anmeldung zu Seminaren des Posaunenwerks ist personengebunden, d. h. der im Rahmen der Anmeldung angegebene Teilnehmer wird persönlich berechtigt und verpflichtet. Ein Personenwechsel ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Posaunenwerk zulässig.

(5) Das Posaunenwerk gestattet sog. Gruppenanmeldungen für bis zu 10 Teilnehmer. Derartige Anmeldungen können von einer hierzu ermächtigten Person im Namen und im Auftrage der übrigen Teilnehmer vorgenommen werden. Die Personengebundenheit gem. Abs. 3 bleibt hiervon unberührt. Der Buchende handelt als Vertreter der Gruppenmitglieder, er schließt den Seminarvertrag im eigenen Namen zugunsten der einzelnen Gruppenmitglieder. Im Falle einer derartigen Gruppenbuchung verpflichtet sich der Buchende dementsprechend zur Erstattung sämtlicher aus der Mehrfachteilnahme entstehender Gebühren. Er wird insoweit Vertragspartner und schuldet den Ausgleich des jeweiligen Gesamtrechnungsbetrages. Eine Rechnungsstellung auf die einzeln benannten Teilnehmer einer Gruppenbuchung ist nicht möglich.

 

5. Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Posaunenwerk und den Teilnehmern erfolgt überwiegend per E-Mail. Dazu haben die Teilnehmer dem Posaunenwerk als Teil ihrer aktuellen Kontaktdaten auch ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Änderungen in den Kontaktdaten sind dem Posaunenwerk durch die Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen. Die E-Mail-Korrespondenz erfolgt unverschlüsselt. Die Teilnehmer haben Sorge dafür zu tragen, dass ihre E-Mail-Adresse vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt ist. Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass ein Empfang von E-Mails des Posaunenwerks nicht aus in ihrem Machtbereich liegenden Gründen ausgeschlossen ist (z. B. volles Postfach, Spam-Filter o. ä.).

 

6. Stornierung

Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos per Brief, Fax oder E-Mail stornieren. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Mitteilung per Brief, Fax oder E-Mail beim Posaunenwerk. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Tagungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner nachweist, dass dem Posaunenwerk überhaupt kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Posaunenwerk möglich.

 

7. Programmänderungen und Absage

1) Das Posaunenwerk behält sich Programmänderungen vor, soweit das grundsätzliche Veranstaltungskonzept dadurch nur unwesentlich verändert wird. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

(2) Über Programmänderungen oder eine Absage werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. In letzterem Fall wird sich das Posaunenwerk bemühen, Ersatztermine anzubieten.

(3) Sollte das Posaunenwerk eine Veranstaltung wegen der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder in Fällen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krankheit des Dozenten, unvorhersehbare Ereignisse absagen müssen, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Den Teilnehmern wird in diesem Fall die volle Seminargebühr unverzüglich erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche gegen das Posaunenwerk wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten setzen wenigstens einfache Fahrlässigkeit voraus. Andere Ansprüche bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

8. Unterlagen, Teilnahmebescheinigung, Haftung und Datenschutz

(1) Die Arbeitsmaterialien, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen beim Posaunenwerk bzw. den jeweiligen Dozenten. Das Posaunenwerk übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Arbeitsmaterialien. Die Arbeitsmaterialien dürfen nur zur Mitarbeit in der jeweiligen Veranstaltung und zur privaten Nutzung der Teilnehmer verwendet werden. Die Teilnehmer dürfen die Arbeitsmaterialien nicht Dritten überlassen oder sie in sonstiger Weise verbreiten.

(2) Das Posaunenwerk übernimmt keine Haftung für Unfälle.

(3) Die Namen und Daten der Teilnehmer werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften der evangelischen Kirche (DSG-EKD) gespeichert. Die Namen können den anderen Teilnehmern – abhängig von der Erteilung einer Einwilligung – über eine Teilnehmerliste zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen, die Sie unter www.posaunenwerk-westfalen.de/meta-navigation/datenschutz/ abrufen können.

Stand: November 2022